Art der Meldung + Relevanz: Pressemitteilung
Bei binären Optionen können nur zwei Szenarien eintreten: Tritt ein zuvor definiertes Ereignis ein, erhält der Käufer einen festgelegten Betrag, andernfalls ist der gesamte Einsatz verloren. Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf solcher Optionen an Privatkunden bleiben in Deutschland weiterhin verboten. Dies hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die deutsche Aufsicht reagiert damit auf das Auslaufen der Produktinterventionsmaßnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Diese läuft zum 1. Juli 2019 aus. Die Allgemeinverfügung der BaFin gilt ab dem 2. Juli 2019 und ist auf der BaFin-Website veröffentlicht.
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Da der Markt für…
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