Skip to content

Beteiligung des Bundes für Covid-19-Mehrkosten bei Bundesbaustellen

Art der Meldung + Relevanz: Erlass des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat


Der Bund beteiligt sich bei den durch die Covid-19-Pandemie entstandenen Mehrkosten bei Bundesbaustellen. Das gab das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in einem Erlass am 23.06.2020 bekannt. Die Regelung gilt ab dem 01.07.2020. Zu typisch auftretenden Mehrkosten zählt das BMI alle Kosten, die durch die Einhaltung von neuen Abstands- und Hygieneregeln entstehen können:
  • getrennte Anfahrten zur Baustelle
  • Anpassung der Sozialbereiche und ähnliches
  • Stillstands- bzw. Verzögerungskosten
  • erhöhte Materialpreise durch gestörte Lieferketten
Über die konkret anfallenden oder bereits angefallenen Mehrkosten hinaus, sieht der Erlass auch eine Erstattung von Mehrkosten bei zukünftigen Bauverfahren vor. Diese müssen in ein neues
This content is only available to members.
Anmelden/Registrieren um weiterzulesen

Melden Sie sich in unserem PolitikfeldMonitor kostenfrei an, um die vollständige Meldung zu lesen.

Wenn Sie bereits ein Konto haben, loggen Sie sich einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und Passwort ein.

Kostenfrei registrieren

Sie haben Fragen zu dieser Meldung? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: marianblok92@gmail.com

Back To Top