Art der Meldung + Relevanz: Erlass des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Der Bund beteiligt sich bei den durch die Covid-19-Pandemie entstandenen Mehrkosten bei Bundesbaustellen. Das gab das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in einem Erlass am 23.06.2020 bekannt. Die Regelung gilt ab dem 01.07.2020. Zu typisch auftretenden Mehrkosten zählt das BMI alle Kosten, die durch die Einhaltung von neuen Abstands- und Hygieneregeln entstehen können:
- getrennte Anfahrten zur Baustelle
- Anpassung der Sozialbereiche und ähnliches
- Stillstands- bzw. Verzögerungskosten
- erhöhte Materialpreise durch gestörte Lieferketten