Art der Meldung + Relevanz: BGH Urteil + Erweiterte Auskunftspflichten für Unternehmen
- Der BGH entschied am 15.06.2021 über die Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO.
- Dieser enthält laut dem BGH, im Gegensatz zur Meinung der Vorinstanz, auch interne Dokumente und bereits erhaltene Korrespondenz zwischen den Parteien
- Wer von seiner Versicherung fordert, ihm Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten zu erteilen, bekommt in Zukunft wohl weitergehende Auskünfte
- Der BGH erteilte einer teleologischen Einschränkung des Auskunftsrechts auf wichtige biografische Informationen eine Absage
- Wer gegenüber einem Datenverarbeiter Auskunft nach Datenschutzrecht fordert, kann auch Kopien der über ihn oder sie geführten Korrespondenz oder interne Vermerke fordern.
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Die Entscheidung des…
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