Art der Meldung + Relevanz: Verordnungsentwurf
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am Montag, den 6. April einen Referentenentwurf für eine neue Verordnung nach dem novellierten Infektionsschutzgesetz vorgelegt. Die sogenannte "SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung" hat das Ziel, die Arzneimittelabgabe durch Apotheken zu erleichtern und Kontaktpunkte zwischen Patienten, Apotheken und Ärzten zu minimieren. Der Referentenentwurf, welcher elfnullelf vorliegt, sieht u.a. den Ausbau des Botendienstes vor. Apotheken erhalten hierfür eine einmalige Pauschale in Höhe von 250 Euro sowie fünf Euro pro Lieferort. Sollte ein verschriebenes Medikament nicht vorrätig sein, können zudem Medikamente mit gleicher Wirkung ausgegeben werden. Auch Packungsgröße und Wirkstärke dürfen angepasst werden. Damit sind die Rabattverträge mit den Kassen gelockert. Die Verordnung sieht auch einige Erleichterungen bei den Betäubungsmitteln…