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Bun­des­re­gie­rung und KfW be­schließen Schnell­kre­dit für den Mit­tel­stand

Art der Meldung + Relevanz: Politische Initiative


Die Bundesregierung und die KfW geben weitergehende Kredite für mittelständische Unternehmen bekannt, um mit der COVID-19-Krise umzugehen. Auf der Grundlage des Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) der EU-Kommission werden weitere Staatshilfen freigegeben. Der Beihilferahmen ist nötig, da das EU-Recht Staatshilfen für Unternehmen aus Wettbewerbsgründen verbietet. Im Rahmen einer "Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats" sind sie aber gestattet. Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Die Kerndaten der Schnellkredite sind:
  • Kreditvolumen: bis zu 500.000 € (Unternehmen unter 50 Mitarbeitern)/ bis zu 800.000 € (Unternehmen unter 50 Mitarbeitern)
  • Kreditlaufzeit 10 Jahre mit 3% Zins
  • Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW
um die Kredite beantragen…
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