Art der Meldung + Relevanz: Politische Initiative
Die Bundesregierung und die KfW geben weitergehende Kredite für mittelständische Unternehmen bekannt, um mit der COVID-19-Krise umzugehen. Auf der Grundlage des Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) der EU-Kommission werden weitere Staatshilfen freigegeben. Der Beihilferahmen ist nötig, da das EU-Recht Staatshilfen für Unternehmen aus Wettbewerbsgründen verbietet. Im Rahmen einer "Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats" sind sie aber gestattet. Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Die Kerndaten der Schnellkredite sind:
- Kreditvolumen: bis zu 500.000 € (Unternehmen unter 50 Mitarbeitern)/ bis zu 800.000 € (Unternehmen unter 50 Mitarbeitern)
- Kreditlaufzeit 10 Jahre mit 3% Zins
- Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW