Crowdfunding-Begleitgesetz der Bundesregierung
15. März 2021
|By Fabian Haun
- Bundesregierung will mit dem Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz europaweit geltende Regelungen für Dienstleister von Schwarmfinanzierungen (Crowdfunding) in nationales Recht umsetzen
- Schwerpunkte: Aufsicht durch Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und mögliche Sanktionen bei Verstößen
- EU-Verordnung European Crowdfunding Service Provider (ECSP) sieht eine Zulassungspflicht für die Crowdfunding-Dienstleister/Plattformen vor + soll Anleger schützen und grenzüberschreitende Erbringung solcher Dienstleistungen erleichtern
- Lesung zum Gesetzentwurf am 26.03.21 im Bundestag, EU-Verordnung tritt am 7.10.2021 in Kraft
Relevanz und Bewertung: Der Gesetzentwurf wird von den beteiligten Verbänden begrüßt. Laut Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Crowdfunding in Deutschland in der Unternehmensfinanzierung […]
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