Art der Meldung + Relevanz: Pressemitteilung
Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V hat sich in einer Pressemitteilung vom 17.12.19 (PDF, 2 Seiten) zum Thema Datenschutz positioniert. Anlass ist ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums, der die Durchsuchungskompetenzen der Strafverfolgungsbehörden drastisch erweitert. Die Herausgabe von IP-Adressen, Passwörtern und anderer Datenquellen soll nach dem Gesetzentwurf teilweise sogar ohne richterlichen Beschluss erzwungen werden können.Der Cyber-Sicherheitsrat lehnt diese Änderungen klar ab. Die erforderliche Klartext-Speicherung von potentiell für die Strafverfolgung relevanten Daten sei nicht mit dem Datenschutz vereinbar. Hacker und Cyber-Kriminelle könnten bei einem erfolgreichen Angriff auf Klartext-Nutzerinformationen zugreifen, was erfolgreiche IT-Sicherheit maßgeblich behindern würde.
Bewertung:
Der Cyber-Sicherheitsrat e.V weißt in seiner Pressemitteilung und Stellungnahme…
Der Cyber-Sicherheitsrat e.V weißt in seiner Pressemitteilung und Stellungnahme…