Skip to content

Digitale-Versorgung-Gesetz: Höhere Sanktionen für TI-Verweigerer

Art der Meldung + Relevanz: Gesetz


Seit dem 1. März 2020 gelten für Arztpraxen, die noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, höhere Honorarkürzungen. Wie durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vorgesehen, wird die Höhe der Sanktion in Form von Kürzungen der Vergütung von ein auf 2,5 Prozent angehoben. Durch die Sanktionen soll die Erweiterung der TI im Gesundheitswesen forciert werden. Nach den Arztpraxen haben nun Apotheken bis zum 1. September 2020 Zeit, sich an die TI anschließen zu lassen. Krankenhäuser müssen dies zum 1. Januar 2021 erledigt haben. Seitens der Kassenärztlichen Vereinigungen heißt es nun, etwa 90 Prozent der Praxen wären zum Stichtag angeschlossen gewesen. Rund zehn Prozent der…
This content is only available to members.
Anmelden/Registrieren um weiterzulesen

Melden Sie sich in unserem PolitikfeldMonitor kostenfrei an, um die vollständige Meldung zu lesen.

Wenn Sie bereits ein Konto haben, loggen Sie sich einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und Passwort ein.

Kostenfrei registrieren

Sie haben Fragen zu dieser Meldung? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: haun@elfnullelf.de

Anschrift

Albrechtstraße 13
10117 Berlin – Deutschland
Telefon +4930 400 54 100
E-Mail berlin@elfnullelf.de

Newsletter

elfnullelf Newsletter abonnieren

Social Media

elfnullelf GmbH – Copyright 2024 Spreepublik | Impressum | Datenschutzerklärung | CO2 neutraler Server
Back To Top