Art der Meldung + Relevanz: Gesetz
Seit dem 1. März 2020 gelten für Arztpraxen, die noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, höhere Honorarkürzungen. Wie durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vorgesehen, wird die Höhe der Sanktion in Form von Kürzungen der Vergütung von ein auf 2,5 Prozent angehoben. Durch die Sanktionen soll die Erweiterung der TI im Gesundheitswesen forciert werden. Nach den Arztpraxen haben nun Apotheken bis zum 1. September 2020 Zeit, sich an die TI anschließen zu lassen. Krankenhäuser müssen dies zum 1. Januar 2021 erledigt haben. Seitens der Kassenärztlichen Vereinigungen heißt es nun, etwa 90 Prozent der Praxen wären zum Stichtag angeschlossen gewesen. Rund zehn Prozent der…