Art der Meldung + Relevanz: EU-Verordnung + möglicherweise neue Auskunftspflichten von Unternehmen gegenüber Ermittlungsbehörden
- Die EU-Kommission plant eine Verordnung, mit der Ermittlungsbehörden der Mitgliedsländer der Zugriff auf persönliche Daten von Internetunternehmen ermöglicht werden soll.
- Die „Verordnung über europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“ soll die länderübergreifende Strafverfolgung vereinfachen
- Telekommunikationsprovider, Cloud-Anbieter und Internetdienstleister sollen die Daten ihrer Kunden direkt an Ermittlungsbehörden anderer EU-Mitgliedsländer herausgeben.
- Kritik kam vor allem vom Ständigen Ausschuss europäischer Ärzte, der auf eine Gefährdung des Schutzes besonders sensibler Patientendaten, die in Clouds abliegen, hinweist.
Bewertung:
Die große Frage bei der Verordnung bleibt die Umsetzung. Im schlimmsten Fall müssten Cloudanbieter und Internetprovider…
Die große Frage bei der Verordnung bleibt die Umsetzung. Im schlimmsten Fall müssten Cloudanbieter und Internetprovider…