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EU-Verordnung soll Zugriff von Ermittlungsbehörden auf Daten von Internet- und Cloud Providern ermöglichen

Art der Meldung + Relevanz: EU-Verordnung + möglicherweise neue Auskunftspflichten von Unternehmen gegenüber Ermittlungsbehörden


  • Die EU-Kommission plant eine Verordnung, mit der Ermittlungsbehörden der Mitgliedsländer der Zugriff auf persönliche Daten von Internetunternehmen ermöglicht werden soll.
  • Die „Verordnung über europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“ soll die länderübergreifende Strafverfolgung vereinfachen
  • Telekommunikationsprovider, Cloud-Anbieter und Internetdienstleister sollen die Daten ihrer Kunden direkt an Ermittlungsbehörden anderer EU-Mitgliedsländer herausgeben.
  • Kritik kam vor allem vom Ständigen Ausschuss europäischer Ärzte, der auf eine Gefährdung des Schutzes besonders sensibler Patientendaten, die in Clouds abliegen, hinweist.
Bewertung:
Die große Frage bei der Verordnung bleibt die Umsetzung. Im schlimmsten Fall müssten Cloudanbieter und Internetprovider…
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