EuGH stärkt die Kompetenzen der nationalen Datenschutzbehörden
6. Juli 2021
|By Johanna Weirauch
- Einem am 15.06 veröffentlichten Urteil zufolge, dürfen belgische Datenschützer juristisch gegen Facebook vorgehen, obwohl das Unternehmen seinen europäischen Hauptsitz in Irland hat.
- Die DSGVO erlaube es "unter bestimmten Voraussetzungen" einer nationalen Behörde, gegen Datenschutzverstöße vorzugehen, auch wenn wegen des Herkunftslandsprinzips eigentlich eine andere Behörde federführend für ein Unternehmen zuständig sei.
- Der EuGH folgte in seiner Entscheidung dem im Januar 2021 veröffentlichten Gutachten von Generalanwalt Michal Bobekund und stellte mehrere Grundsätze für die Zuständigkeit von Behörden auf:
- Verfahren ist grundsätzlich möglich
- es ist nicht erforderlich, dass das Unternehmen eine eigene Niederlassung in dem EU-Mitgliedstaat hat
- Klage kann sowohl gegen die Hauptniederlassung des Unternehmens in […]Um weiterzulesen und unsere Bewertung/Einordung zu lesen, registrieren Sie sich für unseren PolitikfeldMonitor oder loggen Sie sich ein: Kostenfrei registrieren | Zum Login
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