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EUGH stärkt nationale Kompetenz im Gesundheitswesen

Art der Meldung + Relevanz: Urteil + Unternehmen können nationale Zulassungsvorschriften nicht europäisch umgehen


  • Europäischer Gerichtshof entscheidet für nationale Auslegung von Genehmigungen für die Zulassung von Arzneimitteln (AM)
  • Keine europäische Harmonisierung in Sicht; pharmazeutische Unternehmen (PU) müssen nationale Behördengenehmigung abwarten
  • Es gibt keinen Genehmigungsautomatismus: AM unterliegt z.B. in Frankreich nicht der Verschreibungspflicht, dann darf es nicht automatisch in anderen Ländern (z.B. Ungarn) ohne deren Genehmigung vertrieben werden
  • Bezug zum freien Warenverkehr erkennt der EUGH nicht an
Bewertung:
Grund für das EUGH-Verfahren war ein ungarischer Rechtsstreit. Das dortige Unternehmen Pharma Ex­pressz hatte vor einem Gericht gegen die behördliche Aufforderung geklagt, den nicht über ein Sonderverfahren abge­wickelten Vertrieb von bestimmten Arzneimitteln…
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