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EUGH-Urteil zu Cannabidiol (CBD)

Art der Meldung + Relevanz: Urteil + kein Verbot für CBD-Produkte


  • Tenor/Überschrift: Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten, wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird
  • Verbot kann national mit Blick auf Schutz der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sein, darf aber nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels (Gesundheitsschutz) erforderlich ist
  • EUGH benennt klar, dass CBD kein Betäubungsmittel ist
  • Personen, die Suchtstoffe vermarkten, können sich jedoch nicht auf die Anwendung der Verkehrsfreiheiten berufen
  • Widerspruch zur EU-Kommission: Unionsrecht verweist laut Kommission bei Definition der Begriffe „Droge“ und „Suchtstoff“ auf die Internationale Betäubungsmittelkonvention - dort sei CBD jedoch…
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