Art der Meldung + Relevanz: Urteil + kein Verbot für CBD-Produkte
- Tenor/Überschrift: Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten, wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird
- Verbot kann national mit Blick auf Schutz der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sein, darf aber nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels (Gesundheitsschutz) erforderlich ist
- EUGH benennt klar, dass CBD kein Betäubungsmittel ist
- Personen, die Suchtstoffe vermarkten, können sich jedoch nicht auf die Anwendung der Verkehrsfreiheiten berufen
- Widerspruch zur EU-Kommission: Unionsrecht verweist laut Kommission bei Definition der Begriffe „Droge“ und „Suchtstoff“ auf die Internationale Betäubungsmittelkonvention - dort sei CBD jedoch…