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HOAI: Änderungsverordnung ist durch

Art der Meldung + Relevanz: Verordnungsentwurf der Bundesregierung


Das Bundeskabinett hat die Änderungsverordnung der HOAI am Mittwoch, den 16.09.2020 verabschiedet. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die in Teilen vom EuGH im Juli 2019 als unzulässig erklärt worden war, soll verändert werden. Insbesondere die Mindest- und Höchstsätze hat der EuGH als nicht rechtskonform angesehen. Gegenüber dem Referentenentwurf gibt es keine großen Änderungen. Die von den Planer-und Bauverbänden angeregten Änderungen wurden größtenteils nicht umgesetzt:
  • Der von den Kammern (BAK und BKIng), der AHO sowie dem BDB geforderte Begriff der Angemessenheit kommt nicht im Verordnungstext vor, findet sich nur in der Begründung (etwa zu § 6 Abs. 1)
  • Der untere Honorarsatz wird immer noch als „Basishonorarsatz“ bezeichnet.…
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