Höchstpreisregelung für digitale Gesundheitsanwendungen beschlossen
20. Dezember 2021
|By Anina Schuh
- Schiedsgericht zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und DiGA-Herstellerverbänden hat einen Kompromiss zur Höchstpreisregelung für DiGA festgelegt
- Es wird keinen einheitlichen Höchstpreis geben - DiGA werden Indikationsgruppen zugeordnet, die eigene Preisstrukturen haben und alle sechs Monate neu berechnet werden
- APPs, die mit Künstlicher Intelligenz arbeiten oder Seltene Erkrankungen adressieren, unterliegen eigenen Regeln der Preisfestsetzung
- Eine gemeinsame Schiedsstelle mit Vertretern der GKV und der Herstellerverbände soll die neue Regelung umsetzen
- Frühestmöglicher erster Geltungsstichtag ist der 01.08.2022, doch dies zu erreichen, ist unwahrscheinlich
Relevanz und Bewertung: Monatelange Verhandlungen gehen zu Ende: Der festgelegte Kompromiss der Schiedsstelle wurde jetzt den DiGA-Herstellerverbänden vorgestellt. […]
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