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Höchstpreisregelung für digitale Gesundheitsanwendungen beschlossen

Art der Meldung + Relevanz: Ergebnisbericht + Preise für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden gedeckelt


  • Schiedsgericht zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und DiGA-Herstellerverbänden hat einen Kompromiss zur Höchstpreisregelung für DiGA festgelegt
  • Es wird keinen einheitlichen Höchstpreis geben - DiGA werden Indikationsgruppen zugeordnet, die eigene Preisstrukturen haben und alle sechs Monate neu berechnet werden
  • APPs, die mit Künstlicher Intelligenz arbeiten oder Seltene Erkrankungen adressieren, unterliegen eigenen Regeln der Preisfestsetzung
  • Eine gemeinsame Schiedsstelle mit Vertretern der GKV und der Herstellerverbände soll die neue Regelung umsetzen
  • Frühestmöglicher erster Geltungsstichtag ist der 01.08.2022, doch dies zu erreichen, ist unwahrscheinlich
Bewertung:
Monatelange Verhandlungen gehen zu Ende: Der festgelegte Kompromiss der Schiedsstelle wurde jetzt den DiGA-Herstellerverbänden vorgestellt.…
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