Art der Meldung + Relevanz: Gesetz
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) am 1. April, beschlossen. Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten können. Versicherte können zunächst freiwillig entscheiden, ob sie direkt von der ePA Gebrauch machen wollen. Im Laufe des Jahres 2021 soll zudem eine App als Teil der Telematikinfrastruktur (TI) bereitgestellt werden, die es ermöglicht, das eRezept auf das eigene Smartphone zu laden und dann direkt an die Apotheke der Wahl weiterzuleiten. Das eRezept könnte auch auf die App eines Drittanbieters übermittelt werden, bevor es an eine Apotheke gesendet wird. Am dem 1. Januar 2022 soll die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der…