Art der Meldung + Relevanz: Politische Initiative
Montag, den 23.03.2020 tritt das KfW-Sonderprogramm 2020 in Kraft, um gezielt Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen. Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm 2020 sind unbegrenzt. Die Mittel stehen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Großunternehmen zur Verfügung. Das KfW-Sonderprogramm 2020 wird über drei Programme umgesetzt: Die KfW-Unternehmerkredite, den ERP-Gründerkredit und die Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung. Die KfW-Unternehmerkredite gelten für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind. Hier übernimmt die KfW 90% des Risikos für einen Kredit (bei kleineren und mittleren Unternehmen) bzw. 80% bei größeren Unternehmen. Für jüngere Unternehmen gibt es den ERP-Gründerkredit. Auch hier übernimmt die KfW 80%…