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Konkretere Anforderungen für Betreiber digitaler Dienste im IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Art der Meldung + Relevanz: Gesetzesentwurf


Im neuen Gesetzesentwurf des IT-SiG 2.0 werden die Meldepflichten für TK-Provider und Anbieter digitaler Dienste konkretisiert. Im vorherigen Entwurf von März 2019 waren diese Verpflichtungen noch deutlich vager und weitschweifender. Anfang Mai ist der neue Referentenentwurf des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 (liegt elfnullelf vor) im Internet aufgetaucht. Die vorgeschlagenen Änderungen des BSI-Gesetzes, des Telekommunikationsgesetzes und des Telemediengesetzes sind die Folgenden:
  • TK-Provider müssen verpflichtend ein ISMS vorlegen, dass darlegt, inwieweit der "Katalog der Sicherheitsanforderungen" der Bundesnetzagentur erfüllt wird, der nun ebenfalls verpflichtend ist.
  • Internetprovider müssen sich alle zwei Jahre überprüfen lassen, wenn bei ihren Netzen erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht.
  • Anbieter von digitalen Diensten und Telemediendienstleister müssten dem BKA über eine elektronische Schnittstelle melden, wenn sie…
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