Neue Grenzwerte für Kraftwerke und Verbrennungsanlagen
15. Februar 2021
|By Johanna Weirauch
- Am 02.12.2020 hat das Bundeskabinett den finalen Entwurf der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) beschlossen.
- Die 13. BImSchV legt Emissionsgrenzwerte und Anforderungen an die Anlagenüberwachung neu fest (z.B. neue Grenzwerte für Stickstoffdioxid, Staub, Formaldehyd, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Methan)
- Umgesetzt werden damit die EU BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen, die am 17.08.2017 beschlossen wurden und ab dem 18.08.2021 verbindlich gelten
Relevanz und Bewertung: Die Bundesregierung hat fast drei Jahr gebraucht, um einen Referentenentwurf für die Umsetzung der EU-Vorgaben […]
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