Art der Meldung + Relevanz: Politische Initiative + Akzeptanz der eMobilität durch komfortables Laden
- Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat drei Ladesäulenbetreiber für batterieelektrische Fahrzeuge aufgrund von intransparenter Kostenerhebung abgemahnt.
- Der Verbraucherzentrale zufolge ist die Abrechnung der Kosten für das Aufladen eines Fahrzeugs auf Grundlage der Gesamtzeit nicht zulässig und sollte anhand der geladenen Kilowattstunden ermittelt werden.
- Auch die Praxis der verschiedenen Zusatzkosten trägt lt. vzbv zur Intransparenz der Kostenstruktur der Ladesäulen bei.
- Die Reaktionen auf die Abmahnung hat beim Unternehmen „Digital Charging Solutions“ zu einer ersten Reaktion geführt. Es hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sein Preissystem auf eine Abrechnung nach Kilowattstunden umgestellt. Ein anderes Unternehmen verweigert sich einer Umstellung, weshalb die Verbraucherzentrale eine Klage beim Landgericht…