Art der Meldung + Relevanz: Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung sieht keinen Grund dafür, weitere Schritte zur Bedarfssicherung von Medizinalcannabis zu unternehmen. Die Vergabeverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erscheinen der Bundesregierung als ausreichend. Das BfArM teilt über strikte Vergabeverfahren die Import- und Anbauerlaubnisse zu, wodurch die Qualität des Medizinalcannabis sichergestellt werden soll. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/9181) auf eine Kleine Anfrage der FDP- Bundestagfraktion (Drucksache 19/8642) hervor.
Bewertung:
Das BfArM ist die zentrale Steuerungsinstanz, wenn es um Medizinalcannabis geht. Die notwendigen Informationen darüber, welche Schritte unternommen werden müssen, bis das eigene Produkt vertrieben werden kann,…
Das BfArM ist die zentrale Steuerungsinstanz, wenn es um Medizinalcannabis geht. Die notwendigen Informationen darüber, welche Schritte unternommen werden müssen, bis das eigene Produkt vertrieben werden kann,…