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Gesetzesvorhaben

In der Rubrik Gesetzesvorhaben finden Sie eine Übersicht zu den aktuell wichtigsten Gesetzesvorhaben in unseren Themenfeldern Bauwesen, Digitalisierung, Energie, Gesundheit, Finanzmärkte und Mobilität. Klicken Sie auf ein Themenfeld, um die dazugehörigen Gesetzesvorhaben zu sehen.

  • Schritt für Schritt: Sie können die einzelnen Schritte im Gesetzgebungsprozess von Beginn bis zum aktuellen Stand über die Reiter nachverfolgen
  • Einordnung: Wir ordnen in den einzelnen Schritten Sachverhalte ein und erklären Zusammenhänge
  • Updates per E-Mail: Sie erhalten einmal im Monat ein Update zum aktuellen Stand der Gesetzesvorhaben für den/die Themenbereiche, die Sie abonniert haben

Politische Woche

Jeden Montagvormittag informieren wir Sie per E-Mail kompakt über die wichtigsten Termine der Institutionen auf Bundes, EU- und Länderebene der anstehenden Woche zu den Themenfeldern Bauwesen, Digitalisierung, Energie, Gesundheit, Finanzmärkte und Mobilität.

Zudem sind in der E-Mail ausgewählte politische/fachliche Veranstaltungen enthalten.

Meldungen

Weiterhin finden Sie in dieser Rubrik Meldungen aus unseren Themenbereichen Bauwesen, Digitalisierung, Energie, Gesundheit, Finanzmärkte und Mobilität. Zudem können Sie wie bisher Meldungen aus den für Sie relevanten Themenbereichen per E-Mail abonnieren.

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  • Ausgewertet und mit Einschätzungen, wie betroffene Unternehmen/Branchen die Informationen für ihre Zwecke nutzen können
  • Links zu Quellen, zu weiterführenden Informationen und zu Originaldokumenten

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Gesetzesvorhaben

Klicken Sie auf einen der folgenden Themenbereiche, um die aktuellen Gesetzesvorhaben darin anzuzeigen.

Gesetzesvorhaben im Bereich Gesundheit

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Gesundheit.

Cannabisgesetz

18.08.2023 Kabinett beschließt Gesetzentwurf

  • Cannabis soll in lizenzierten Geschäften an Erwachsene zu Genusszwecken abgegeben werden. Damit soll erreicht werden, dass die Cannabis-Qualität kontrolliert wird und dass keine verunreinigten Substanzen abgegeben werden. Der Jugendschutz soll gewährleistet werden. Cannabis soll ausschließlich an Volljährige abgegeben werden.
  • Der gewerbliche Anbau und Vertrieb von Genuss-Cannabis soll staatlich lizenziert und kontrolliert sein. Der Schwarzmarkt und die organisierte Drogenkriminalität sollen damit eingedämmt werden.
  • Erwerb und Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum sollen zulässig sein, allerdings nur bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm. Auch der private Eigenanbau soll zulässig sein, begrenzt auf drei Pflanzen für jede volljährige Person.
  • Die Präventionsangebote zu Cannabis sollen ausgeweitet werden. Anstelle einer strafrechtlichen Verfolgung sollen konsumierende Minderjährige zum Beispiel an verbindlichen Präventionsprogrammen teilnehmen. Es wird ein generelles Werbeverbot geben.
  • Die gesellschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes sollen nach vier Jahren und darüber hinaus evaluiert werden.

06.07.2023 BMG veröffentlicht Referentenentwurf

12.04.2023 BMG veröffentlicht Eckpunktepapier 

26.10.2022 Kabinett beschließt Entwurf eines Eckpunktepapiers

Bundesregierung

29.09.2023 Stellungnahme des Bundesrates

  • Kontroll- und Vollzugsaufgaben sollen keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf erzeugen
  • Bundesrat fordert Maßnahmen zur Verkehrsunfallprävention und Standards für Anbaueinrichtungen
  • Gesundheits- und Jugendschutzkonzepte sollen Mindeststandards haben
  • Kein Alkoholausschank in Anbauvereinigungen
  • Überprüfung jugendschutzrelevanter Regelungen gefordert
  • Befürchtung eines Vollzugsdefizits im aktuellen Gesetzentwurf
  • Bundesrat mahnt Schließung von Strafbarkeitslücken an

27.09.2023 Plenarantrag Bayerns

  • Stellungnahme zur Ablehnung des Gesetzentwurfs

18.10.2023 Erste Lesung im Bundestag

  • Übergabe an die Ausschüsse, Federführend ist der Gesundheitsausschuss
  • Antrag CDU/CSU: „Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern – Aufklärung, Prävention und Forschung stärken“
  • Antrag AfD: „Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aufgeben und eine wissenschaftliche Nutzenbewertung von Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht einleiten“

06.11.2023 Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss

  • Bundesärztekammer (BÄK),Verband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) ,Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnen vor negativen Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf Jugendliche, darunter eine Zunahme des Konsums und gesundheitliche Risiken wie Sucht und Psychosen.
  • Neue Richtervereinigung (NV) unterstützt die Entkriminalisierung, kritisiert jedoch unklare Grenzwerte und mögliche Kriminalisierung von Eigenanbau.Der Deutsche Richterbund sieht durch die Freigabe eine Verschlechterung der Lage, eine Schwächung des Jugendschutzes und eine Zunahme des Jugendkonsums.
  • Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) betont die Notwendigkeit, den illegalen Markt einzudämmen und hebt das Potenzial von Industriehanf hervor. Der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik (akzept) unterstützt die Straffreiheit für Eigenkonsum und Eigenanbau, kritisiert jedoch zu strikte Auflagen.
  • Sachverständige und der Deutsche Hanfverband (DHV) argumentieren gegen die bisherige strafrechtliche Verfolgung von Gelegenheitskonsumenten und für legale Weitergabe in Verbindung mit Hilfen zur Reduzierung des Konsum. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert ein Präventionspaket für die Verkehrssicherheit und einen niedrigen THC-Grenzwert.

23.02.2024 Bundestag beschließt Cannabisgesetz

Ergebnisse der namentlichen Abstimmung:

  • 407 Abgeordnete für das Gesetz
  • 226 stimmten dagegen
  • 4 enthielten sich ihrer Stimme

21.02.2024 Gesundheitsausschuss empfiehlt Gesetzesbeschluss

Die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses lautet die Annahme des Cannabisgesetzes sowie die Anträge der AfD und CDU/CSU abzulehnen.

19.01.2024 Zeitplan verschiebt sich voraussichtlich weiter

  • Trotz fraktionsinterner Differenzen rechnet Gesundheitsminister Lauterbach mit einer Verabschiedung des Cannabisgesetzes in der Woche vom 19. bis 23. Februar. Die nächste Bundesratssitzung findet dann am 22. März statt.
  • Ausgebliebende 2./3. Beratung in der ersten Sitzungswoche macht Einhaltung des Zeitplans ( Inkrafttreten zum 1. April) sehr unwahrscheinlich, da das Gesetz nicht in der Bundesratssitzung am 2. Februar behandelt werden kann.

04.12.2023 SPD- Bundestagsfraktion legt Veto ein

  • SPD-Bundestagsfraktion blockiert die ursprünglich für letzte Sitzungswoche 2023 angedachte Abstimmung über das Cannabisgesetz aufgrund von interner Uneinigkeit
  • Die Abstimmung findet möglicherweise in der Sitzungswoche vom 11.03. – 15.03.2024 statt.

27.11.2023 Regierungsfraktion einigt sich auf Änderungen und Beschluss in der letzten Sitzungswoche

  • Beratung im federführenden Gesundheitsausschuss und Verabschiedung durch Bundestag in KW 50 geplant
  • Entschärfung von Konsumverboten in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und den neuen Anbauvereinigungen auf Sichtweite (100m), zuvor min. 200m
  • Eigenanbau von bis zu 3 Cannabispflanzen
  • Erhöhung der Besitzmenge von 25 auf 50 Gramm aus Eigenanbau am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, weiter 25 Gramm im öffentlichen Raum
  • Entschärfung der Sanktionierung bei geringfügiger Überschreitung der Besitzmenge (30 Gramm im öffentlichen Raum, 60 Gramm in der Wohnung, von Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe zu Ordnungswidrigkeit
  • Senkung der Maximalhöhe des oberen Bußgeldrahmens von 100.000€ auf 30.000€ und des unteren Bußgeldrahmens von 30.000€ auf 10.000€
  • Mitgliedschaft in Anbauvereinigungen setzt einen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten in Deutschland voraus. Die Vereinigungen dürfen keine Werbung machen und müssen von außen unauffällig sein.
  • Strafprozessordnung wird angepasst, um schweren cannabisbezogenen Straftaten, insbesondere im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität und dem Jugendschutz, effektiver zu begegnen.
  • Geplante Anpassung der Fahrerlaubnisverordnung, um zu verhindern, dass gelegentlicher Cannabis-Konsum automatisch zu einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung führt
  • Gestuftes Inkrafttreten des Gesetzes: Die Entkriminalisierungsvorschriften sollen ab dem 1. April 2024 gelten, Regelungen zum Eigenanbau und den Anbauvereinigungen ab dem 1. Juli 2024.

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Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Carlo Schwamborn

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: schwamborn@elfnullelf.de

Udo Sonnenberg

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: sonnenberg@elfnullelf.de

Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte.

FinmadiG - Finanzmarktdigitalisierungsgesetz

22.12.2023 Kabinettsbeschluss

  • Der Gesetzentwurf wurde beschlossen und an den Bundesrat überwiesen
  • Das Gesetz ist zustimmungspflichtig

23.10.2023 Referentenentwurf des BMF

  • Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz werden folgenden EU-Verordnungen und -Richtlinien als wesentliche Maßnahmen des EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors umgesetzt. Damit soll die fristgerechte und reibungslose Anwendung der EU-Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden.
  • Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCa – Integration der Kryptomarktregulierung):
    • Integration der Regulierung von Kryptomärkten in die EU-Binnenmarktregulierungsarchitektur.
    • Schaffung eines level-playing fields in Europa für Kryptowerte.
    • Überführung des deutschen Rechtsrahmens für Kryptowerte in die EU-Regelungsarchitektur.
    • Zulassungsvorbehalte und prudentielle Regelungen für Emittenten und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.
    • Regelungen zum Schutz der Inhaber von Kryptowerten und zur Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel.
  • Verordnung (EU) 2023/1113 (Erweiterung der Geldtransferverordnung)
    • Ausweitung der Geldtransferverordnung auf Kryptowerte.
    • Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, Informationen über Auftraggeber und Begünstigte von Kryptowertetransfers zu erheben und zu übermitteln.
    • Ersetzung der nationalen Kryptowertetransferverordnung durch EU-Recht.
    • Umsetzung der Änderungen der Geldwäscherichtlinie in Bezug auf Kryptowerte-Dienstleistungen.
  • Verordnung (EU) 2022/2554 und Richtlinie (EU) 2022/2556 (DORA):
    • Schaffung eines einheitlichen Rahmens für die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor.
    • Harmonisierung der Anforderungen an die operationale Resilienz von IKT-Systemen im Finanzsektor.
    • Organisatorische Anforderungen an die IT-Sicherheit, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, und Vorgaben für Penetrationstests.
    • Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2556 in deutsches Recht und Integration der Befugnisse zur Sicherstellung der operationalen Resilienz in die Stammgesetze.

02.02.2024 Bundesrat

  • Stellungnahme mit Änderungen, auf die die Bundesregierung überwiegend eingegangen ist
    Pflicht für Insolvenzgerichte soll entfallen, die BaFin im Fall einer (drohenden) Insolvenz eines Instituts anzuhören

22.12.2023 Ausschussempfehlungen Bundesrat

  • Der federführende Finanzausschuss, Rechtsausschuss und Wirtschaftsausschuss empfehlen eine Stellungnahme mit technischen und redaktionellen Änderungen

19.02. – 23.02.2024 Erste Lesung im Bundestag (voraussichtlich)

  • Überweisung Ausschüsse, Finanzausschuss (federführend)

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Fabian Haun

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: haun@elfnullelf.de

Merritt Häntsch

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: haentsch@elfnullelf.de

Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität.

Mobilitätsdatengesetz

06.02.2024 Interfraktionelle Gespräche zum Eckpunktepapier dauern an. Die Fraktionen haben folgende Positionen (Quelle informell BT): 

  • SPD-Fraktion plädiert für die Aufnahme von Fahrzeugdaten in das Gesetz – BMDV blockt dies bislang ab
  • Grüne plädieren für mehr Datenschutz
  • FDP setzt sich für eine Einbindung des Ticketing ein, Bereitsstellung von Daten durch Unternehmen soll nicht unvergütet bleiben

25.07.2023 Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers zum Mobilitätsgesetz durch das BMDV (Link)

  • Das BMDV arbeitet an einem Mobilitätsdatengesetz, das 2024 verabschiedet werden soll.
  • Das Mobilitätsdatengesetz soll einen Rahmen für die Umsetzung der bestehenden und zukünftigen EU-Vorgaben darstellen
  • Kosten- und Registrierungsfreiheit der Datennutzung, um Zugangshürden zu minimieren
  • Einheitliche Frist zur Datenbereitstellung, damit werden einzelne EU-Pflichten zeitlich vorgezogen
  • Verpflichtung zur Bereitstellung von Auslastungsdaten
  • Mitwirkungspflichten für Datennutzer und -Inhaber zur Verbesserung der Datenqualität
  • Festsetzung technischer Qualitätsstandards durch Datenkoordinator und Übernahme operativer Beratungsfunktion für Dateninhaber
  • Aufbau einer föderalen Mobilitätsdatenstruktur
  • Sanktionierungsmöglichkeit fehlender Datenbereitstellung durch zentrale Datenaufsicht mittels Bußgelder
  • Schaffung eines „digitalen Zwillings” der Verkehrsinfrastruktur

Bundesregierung

Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

08.01.2024: Veröffentlichung eines Referentenentwurfs durch das BMDV (Link)

Das Gesetz dient der Anpassung an Unionsrecht, der Verwaltungsvereinfachung und dem Bürokratieabbau. Wesentlicher Inhalt ist:

  • Anpassung und Angleichung des nationalen Rechts an die geänderten unionsrechtlich harmonisierten Vorgaben zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des Güterkraftverkehrs.
  • Anpassung des Mindestinhalts der Verkehrsunternehmensdatei entsprechend der unionsrechtlichen Vorgaben. Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, um Unternehmer direkt Daten in die Verkehrsunternehmensdatei einspeisen lassen zu können.
  • Ablösung dezentraler Lösungen zur Risikoeinstufung von Güterkraftverkehrsunternehmen und Straßenpersonenverkehrsunternehmen bei den Ländern durch ein zentrales System zur Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen als Bestandteil der Verkehrsunternehmensdatei aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben.
  • Umsetzung der geänderten Vorgaben der Mietfahrzeugrichtlinie
  • Verfahrensvereinfachung und Bürokratieabbau durch Abschaffung der nationalen Erlaubnis und von Beteiligungspflichten einzelner Akteure im Anhörverfahren.

Bundesregierung

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Johanna Weirauch

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: johanna.weirauch@elfnullelf.de

Carlo Schwamborn

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: schwamborn@elfnullelf.de

Gesetzesvorhaben im Bereich Bauwesen

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Bauwesen.

Gesetz zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch

21.02.2024: Weiterhin keine Kabinettsbefassung (90. Sitzung) – Diskussion hält an

13.12.2023 Aktueller Stand: Noch keine Regierungsbefassung

  • In der 84. Sitzung des Bundeskabinetts vom 13.12. war der Entwurf des BMWSB noch nicht auf der Tagesordnung. Insofern dürfte sich das Verfahren bis ins Frühjahr 2024 hinziehen.

20.11.2023 Stellungnahmen der Verbände an das BMWSB

  • Stellungnahmen der Verbändeanhörung im Ministerium (Stand: 14.12.) 25 Verbände/Vereinigungen (Link)

14.11.2023 Formulierungshilfe, Federführung: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – BMWSB (Link)

  • Der Gesetzentwurf, der im Rahmen des “Bündnisses bezahlbarer Wohnraum” (25.09.2023) der Bundesregierung entstanden ist, beinhaltet vor allem die Einführung des neuen § 246e BauGB.
  • Der Fokus liegt darauf, den Bau solcher Wohnungen in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  • Sonderregelung, soll bis Ende 2026 gelten. Diese Regelung ist auch Teil des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, der zwischen Bund und Ländern im November 2023 beschlossen wurde.
  • Ziel ist es, die Bau- und Immobilienwirtschaft wirtschaftlich zu stabilisieren und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
  • Die vorgeschlagene Regelung findet entsprechend dem Beschluss der Bundesregierung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anwendung, die nach § 201a BauGB bestimmt sind.
  • Gegenstand der Abweichung können lt. Ministerium sein:
    • die Errichtung eines Wohnzwecken dienenden Gebäudes mit mindestens sechs Wohnungen,
    • die Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten, Wohnzwecken dienenden Gebäudes, wenn hierdurch neue Wohnungen geschaffen werden oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird, oder
    • die Nutzungsänderung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage zu Wohnzwecken, einschließlich einer erforderlichen Änderung oder Erneuerung.

28.11.2023: Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 20/9441 – Baulandmobilisierungsgesetz)

  • Das Baulandmobilisierungsgesetz stammt von 2019 und erlaubt den Bundesländern in Gebieten/Städten mit angespannten Wohnungsmärkten folgende Änderungen zuzulassen:
    • Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuches (BauGB)
    • Befreiung vom Bebauungsplan nach § 31 BauGB, Erweiterte Baugebote nach § 175 und § 176
      BauGB
    • Umwandlungsvorbehalt nach § 250 BauGB.
  • U.a. eine Rechtsverordnung nach Paragraf 201a des Baugesetzbuches (BauGB) und/oder Paragraf 250 des BauGB haben lt. Bundesregierung die Länder Berlin, Hamburg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Bremen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein (10 insgesamt) erlassen.

01.02.2024 Kritik am “Bau-Turbo” – u.a. von den Architekten- und Umweltverbänden (Link)

  • Mit der Formulierungshilfe von Ende November, hat das Bundesbauministerium beabsichtigt, Geschwindigkeit in den Wohnungsbau zu bringen. Zielmarke war/ist 400.000 Wohnungen pro Jahr, davon ca. 100.000 mit Sozialbindung. Der Paragraf 246e soll viele andere Vorschriften des BauGB bis Ende 2026 aussetzen und für Projekte mit mehr als sechs Wohnungen gelten, die in Gebieten mit ausgewiesenem angespanntem Wohnungsmarkt liegen.
  • Diese Argumente werden seitens der Kritiker (z.B. Architektenkammer) aufgeführt:
    • Bauleitplanung und Städtebaurecht ausgehebelt
    • Flächenverbrauchsziele (30ha/Jahr ab 2030 – war Mal Ziel bis 2020) und Klimaziele gefährdet
    • Wohnungsbau im Bestand stärker fördern
    • Ähnliche Regelung schon gescheitert (Außenentwicklung, § 13b BauGB, wurde vom Bundesverwaltungsgericht Ende September 2023 gekippt)

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Gesetzesvorhaben im Bereich Energie

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Energie.

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3. Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

15.11.2023 Kabinettsbeschluss

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes möchte die Bundesregierung den regulatorischen Rahmen für die zweite Stufe des Wasserstoff-Netzhochlaufs schaffen:

  • Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur zur Dekarbonisierung, insbesondere der Wirtschaftssektoren mit hohen Treibhausgasemissionen.
  • Anbindung von Wasserstoffverbrauchern, -erzeugern und -speichern über das Kernnetz hinaus, um ein flächendeckendes Wasserstoffnetz zu etablieren.
  • Einführung einer fortlaufenden integrierten Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Gas ab 2025, Aufhebung der bisherigen isolierten Planung der Erdgasfernleitungsnetzbetreiber.
  • Errichtung einer datenbankgestützten Koordinierungsstelle der Fernleitungsnetz- und Wasserstofftransportnetzbetreiber für bundeseinheitliche Entwurfvorlagen an die Regulierungsbehörde.
  • Veröffentlichung des Netzentwicklungsplanentwurfs mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Berichterstattung.
  • Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes primär aus Netzentgelten und basierend auf privatwirtschaftlichen Investitionen.
  • Einführung eines Amortisationskontos mit subsidiärer Absicherung durch den Bund zur Umgehung von Amortisationsrisiken in der Hochlaufphase.
  • Festlegungskompetenz für die Bundesnetzagentur zur Erstellung des Präventionsplans Gas.
  • Einfügung und Änderung verschiedener Paragraphen im Energiewirtschaftsgesetz.
  • Verordnungsermächtigung im Kontext der Wasserstoffinfrastruktur.

Bundesregierung
Nein, laut Gesetzentwurf

15.12.2023 Stellungnahme des Bundesrates (Drs. 590/23)

  • Der Bundesrat folgt den Empfehlungen der Ausschüsse (Drs. 590/2/23)
  • Begrüßung der Schaffung eines Rechtsrahmens für eine nationale Wasserstoffinfrastruktur.
  • Forderung nach verstärktem Ausbau der Ost-West-Verknüpfung des Wasserstoffnetzes.
  • Betonung der Wichtigkeit einer frühen Anbindung der Hafenstandorte an der Nord- und Ostsee für die Wasserstoff-Importinfrastruktur.

12.12.2023 Plenarantrag von Baden-Württemberg (Drs. 590/2/23)

  • Da der Bund die Finanzierungsmechanismen für das Wasserstoff-Kernnetz ab 2038 kündigen könnte, fordert Baden-Württemberg, dass der Bund in diesem Fall zum Ankauf des Netzen von den Fernleitungsnetzbetreibern zum Restwert verpflichtet wird.

04.12.2023 Empfehlung der Ausschüsse (Wirtschaft + Umwelt, Naturschutz und nuk. Sicherheit) im Bundesrat (Drs. 590/23)

  • Grundsätzlich wird die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Schaffung der nationalen Wasserstoffinfrastruktur begrüßt.
  • Die Ost-West-Verbindungen sollten laut Bundesrat verstärkt werden; insb. im Norden.
  • Laut Bundesrat muss möglichst schnell an der Anbindung der deutschen Häfen an das nationale Wasserstoffnetz gearbeitet werden; diese Standorte werden eine Schlüsselrolle beim Import von Wasserstoff einnehmen.
  • Der Bundesrat empfiehlt eine Reihe an Änderungen. Insb. soll der Bund durch öffentlich-rechtliche Verträge für mehr Rechtssicherheit sorgen können.

16.11.2023 Bundesregierung leitet Gesetzentwurf an den Bundesrat

  • Drucksache 590/23
  • Einspruchsgesetz

18.01.2024 1. Lesung im Bundestag (Drs. 20/10014)
Erste Lesung im Bundestag mit anschließender Überweisung an die Ausschüsse (fdf. Klimaschutz und Energie, Wirtschaft, Verkehr, Haushalt)

11.01.2024 Zuleitung des Gesetzesentwurfes an den Bundestag (inkl. Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrates)

Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Gesetzesentwurf zugeleitet und zugleich Stellung zu den Änderungswünschen bzw. Anmerkungen des Bundesrates genommen (Drs. 20/10014):

  • Die Bundesregierung lehnt eine mögliche (finanzielle) Verpflichtung durch den Bund ab (Art. 1 Nr. 14). Dies würde den Bund einem “nicht sachgerechten” Risiko von Schadensersatzansprüchen aussetzen. Außerdem gebe es bereits ausreichend Rechtssicherheit. Darüber hinaus brauche es auch keine zusätzlichen Investitionsanreize, da diese bereits im Gesetzesentwurf vorgesehen sind. Die Risikoaufteilung zwischen Bund und Betreibern sei gewahrt. Der Bund sichere schon nach dem aktuellen Entwurf die Kernnetzbetreiber für den Fall ab, dass diese “nicht mehr wirtschaftlich leistungsfähig sind”. Eine Verpflichtung, auch einzuspringen, wenn es sich für die Betreiber nur “nicht mehr so sehr rechnen” würde, möchte die Bundesregierung nicht eingehen.
  • Der Vorschlag, dass “Einwendungen und Stellungnahmen” bei den zuständigen Stellen schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden dürfen, möchte die Bundesregierung prüfen. Sie merkt u.a. jedoch an, dass Einwendungen in Planfeststellungsverfahren nach geltendem Recht grundsätzlich der Schriftform bedürfen.

21.02.2024 Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Am 21.02. fand eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

  • Während der Gesetzentwurf an sich viel Unterstützung fand, wurde auch einiges kritisiert.
  • Vor allem die Finanzierung und die Wirtschaftlichkeit wurden angezweifelt (insb. EnBW, Vereinigung der FNB Gas, Thyssengas). Dies würde ein unverhältnismäßig großes Risiko für private Investoren bedeuten.
  • Thyssengas kritisierte ebenfalls, dass der Erfolg des Markthochlaufs nicht in der Hand der Netzbetreiber liege. Dies erhöht das wirtschaftliche Risiko für die Unternehmen.
  • Von den Kommunen kommt der Ruf, nach einer früheren Einbeziehung der kommunalen Betriebe in die Transformationsplanung.
  • Der BDEW merkte positiv an, dass das deutsche Wasserstoffnetz (auf Basis des guten Gaspipline-Netzes) bzw. das “Kernnetz” die Basis einer europäischen Infrastruktur bilden kann.

Alle Stellungnahmen können auf der Webseite vom Bundestag abgerufen werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Florian von Gierke

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: vongierke@elfnullelf.de

Udo Sonnenberg

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: sonnenberg@elfnullelf.de

Gesetzesvorhaben im Bereich Digitalisierung

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Digitalisierung.

NIS2-Umsetzungsgesetz

25.01.2024 Ressortabstimmung

  • Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung
  • Termin für Kabinettsbeschluss steht noch nicht fest

24.10.2023 Werkstattgespräch des BMI zum Diskussionspapier

  • Teilweise Übernahme der Punkte von Stellungnahmen der Verbändeanhörung nach Diskussionspapier
  • Harmonisierung mit dem KRITIS-Dachgesetz
  • Klarstellungen zu verwendeten Begriffen/Definitionen (Cyberhygiene, bes. wichtige Einrichtungen)
  • Registrierungs-, Nachweis-, und Meldepflichten
  • Billigung-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleiter

29.09.2023 Diskussionspapier des BMI zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie (Dritter Referentenentwurf)

  • Prüfungen statt alle zwei Jahre und für alle (KRITIS und besonders wichtige Unternehmen) nur noch alle drei Jahre und nur für Betreiber kritischer Anlagen
  • Betroffene Unternehmen wurden im zweiten Entwurf präzisiert und die Definitionen vereinfacht
  • Pflichten präzisiert: Betreiber sollen das Ausmaß der Risiken, Größe der Einrichtung, Umsetzungskosten, Eintritts­wahrscheinlichkeit und Schwere von Sicherheits­vorfällen berücksichtigen
  • Geschäftsleiter dürfen Dritte einsetzen,  um die Umsetzung der Risiko­management­maßnahmen zu überwachen

03.07.2023 Zweiter Referentenentwurf

03.04.2023 Erster Referentenentwurf

  • Einführung neuer Einrichtungskategorien durch die NIS-2-Richtlinie
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs über bisherige Kritische Infrastrukturen, Anbieter digitaler Dienste und Unternehmen im öffentlichen Interesse hinaus
  • Übernahme des Katalogs der Mindestsicherheitsanforderungen aus der NIS-2-Richtlinie in das BSIG
  • Differenzierung der Maßnahmenintensität zwischen den Einrichtungskategorien aus Gründen der Verhältnismäßigkeit
  • Wechsel von einer einstufigen Meldepflicht zu einem dreistufigen Melderegime gemäß der NIS-2-Richtlinie
  • Erweiterung der Befugnisse des BSI im Hinblick auf die NIS-2-Richtlinie vorgegebene Aufsichtsmaßnahmen
  • Einführung eines CISO Bund als zentralen Koordinator für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung

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Johanna Weirauch

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: johanna.weirauch@elfnullelf.de

Fabian Haun

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: haun@elfnullelf.de

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